AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Auftragsgrundlagen
1.1 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen der KLOCKWORK IT-services GmbH ("KLOCKWORK"). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von KLOCKWORK angenommenen Auftrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls bestehenden sonstigen Geschäftsbedingungen von KLOCKWORK. In Katalogen, Prospekten, etc., enthaltene Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich KLOCKWORK diesen ausdrücklich und – außer gegenüber Konsumenten – schriftlich unterworfen hat.
1.2 Änderungen der AGB
Änderungen der AGB können von KLOCKWORK vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuellen AGB werden auf der Homepage von KLOCKWORK unter http://www.klockwork.at/agb.htm kundgemacht. Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Der Verbraucher hat das Recht, der Änderung der AGB binnen vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung über die Änderung zu widersprechen, andernfalls die geänderten AGB von ihm als akzeptiert gelten. KLOCKWORK wird den Verbraucher auf dieses Widerspruchsrecht und die beim Unterbleiben des Widerspruchs eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
1.3 Zustandekommen des Vertrages; Rücktritt nach § 5e KSchG
Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern kommt zu Stande, wenn KLOCKWORK nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z. B. Eröffnung des Internet-Zuganges oder Bekanntgabe von User-Login und Password oder Errichtung eines Web-Space) begonnen hat. Im Fall des Rücktritts nach § 5e KSchG hat der Verbraucher die Kosten der Rückabwicklung (insbesondere Kosten der Rücksendung) zu tragen.
1.4 Keine Vollmacht der Mitarbeiter von KLOCKWORK
Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer von KLOCKWORK haben keine Vollmacht, für KLOCKWORK Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegen zu nehmen.
1.5 Abnahmeort
Abnahmeort ist immer der Firmensitz von Klockwork.
2. Preise und Zahlung
2.1 Preise
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Anbot oder Bestellformular angeführten Preise. Diese Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben. In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of Presence (Einwahlknoten), die am Standort des Vertragspartners anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Vertragspartner am Point of Presence von KLOCKWORK beigestellt werden. Jedenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluss oder am Point of Presence erreicht werden.
2.2 Preisänderungen
Die Entgelte setzen sich insbesondere aus TK-Leitungskosten, Zusammenschaltungskosten, Energiekosten, Personalkosten, Raumkosten, Gebühren und Steuern zusammen. KLOCKWORK behält sich bei einer Änderung dieser für die Kalkulation relevanten Kosten eine Änderung des Entgelts vor. Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Für Verbraucher gilt: Sollten sich die zugrunde liegenden Kosten durch Umstände, die durch KLOCKWORK nicht beeinflussbar sind, verändern, erhöht bzw. senkt sich das entsprechende Entgelt entsprechend; eine Entgelterhöhung darf bei Verbrauchern jedoch nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Weiters behält sich KLOCKWORK gegenüber Unternehmern, unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche und vorbehaltlich des Rechts zur vorzeitigen Vertragsauflösung, ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Abfrage von bei KLOCKWORK liegenden WWW-Seiten des Kunden oder zu ungewöhnlich hohen Datentransfers bei unlimitierten Zugängen des Kunden kommt. KLOCKWORK wird dem Kunden die Preisänderung bekannt geben.
2.3 Fälligkeit
Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten monatlich im vorhinein, laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im nachhinein, verrechnet werden.
2.4 Zahlungsverzug
KLOCKWORK ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen.
2.5 Kreditkartenzahlung
Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen, er damit verbundene Spesen zu tragen hat und Verzugszinsen auch in diesem Fall verrechnet werden können. Der Kunde hat seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf zu verlängern. All dies gilt sinngemäß auch bei Zahlung im Einzugsermächtigungsverfahren, insbesondere hat der Kunde auch die im Fall einer Rückbuchung anfallenden Spesen zu ersetzen.
2.6 Aufrechnung
Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber KLOCKWORK und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von KLOCKWORK nicht anerkannter Forderungen des Kunden, ist ausgeschlossen. In Abänderung dieses Punktes 2.6) gilt für Verbrauchergeschäfte: Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber KLOCKWORK ist nur möglich, sofern entweder KLOCKWORK zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, oder von KLOCKWORK anerkannt worden ist.
2.7 Zurückbehaltungsrecht
Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückhaltungsrechte sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung 2.7) gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
2.8 Einwendungen gegen die Rechnung
Einwendungen gegen von KLOCKWORK in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 3 Wochen schriftlich zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. KLOCKWORK wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Der Kunde, sofern er nicht Verbraucher ist, hat binnen 1 Monat ab Zugang einer Stellungnahme von KLOCKWORK bei sonstigem Verlust von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der TKC (Telekom Control GmbH oder ihre Rechtsnachfolgerin) einzuleiten oder den Rechtsweg zu beschreiten.
2.9 Fälligkeit des Rechnungsbetrags bei Einwendungen; Entgeltpauschalierung
Einwendungen hindern die Fälligkeit des Rechnungsbetrages nicht. Wird die TKC zur Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte hinausgeschoben; ein Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen Rechnungen entspricht, kann aber auch diesfalls sofort fällig gestellt werden. Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge entspricht.
2.10 Haftung für Entgeltforderungen; Schutz von Zugangskennungen
Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht von KLOCKWORK zu vertreten ist. Der Kunde ist zur unbedingten Absicherung seines Anschlusses, seines Endgerätes sowie seiner Zugangsdaten zum Schutz vor unbefugtem Zugriff verpflichtet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Abspeichern von Passwörtern, Zugangsdaten und anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC nicht sicher ist. Weiters nimmt er zur Kenntnis, dass durch das Abrufen von Daten aus dem Internet Viren, trojanische Pferde oder andere Komponenten auf sein Endgerät transferiert werden können, die zur Unsicherheit seiner Daten oder zum Missbrauch seines Zugangs führen können. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass dies durch "Hacker" erfolgen kann. KLOCKWORK steht dafür nicht ein. Dadurch generierte Entgeltforderungen sind vom Kunden zu begleichen. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Verdacht, dass seine Zugangsdaten oder andere geheime Informationen unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten, unverzüglich KLOCKWORK zu melden. Jedenfalls haftet der Kunde für Schäden, die KLOCKWORK durch mangelhafte Geheimhaltung der Zugangsdaten durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte oder durch nicht rechtzeitige Meldung eines entsprechenden Verdachtes, dass Daten unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten, entstehen.
2.11 Stundensätze
Die angebotenen bzw. vereinbarten Stundensätze gelten für erbrachte Dienstleistungen an Werktagen Montags bis Freitags in der Zeit von 8:00 bis 18:00. Auf Grund eines expliziten Wunsches des Kunden außerhalb dieser Zeit erbrachte Stunden werden mit einem Zuschlag von 50% verrechnet.
2.12 Reisekosten
Für vom Kunden gewünschte Dienstreisen (dazu zählt auch die Anfahrt zum Auftraggeber) werden, falls keine anderslautenden Vereinbarungen (z. B. Anfahrtspauschalen) getroffen wurden, die tatsächlich anfallenden Reisekosten (z. B. Übernachtung, amtliches Kilometergeld) sowie die maximal steuerfreien amtlichen Tagsätze für Diäten verrechnet. Reisezeiten werden zum jeweiligen halben Stundensatz verrechnet.
3. Vertragsdauer
3.1 Kündigungsfrist; Vertragsverlängerung
Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossenen Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnisse sind, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Vertragsteile sind berechtigt, sofern nicht anderes vereinbart wurde (zB in Bestellformularen), Verträge schriftlich oder per Telefax unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten aufzukündigen. Soweit Verträge auf bestimmte Zeit abgeschlossen sind, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen werden. Verbrauchern steht bei Verträgen, die für einen fixen Zeitraum von über ein Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu.
3.2 Diensteunterbrechung und Vertragsauflösung bei Zahlungsverzug
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch KLOCKWORK. KLOCKWORK ist daher bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung berechtigt.
3.3 Sonstige Gründe für Diensteunterbrechung und Vertragsauflösung
KLOCKWORK ist weiters zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung berechtigt, wenn ihr das Verhalten des Kunden oder ihm zuzurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn der Kunde seine Verpflichtungen gem. Pkt. 6.1) bis 6.3) verletzt; trotz Aufforderung von KLOCKWORK störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzüglich vom Netzanschluss entfernt; die "Netiquette" nicht einhält. Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits, bloße Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung andererseits, liegt im freien Ermessen von KLOCKWORK.
3.4 Entgelt und Schadenersatz bei Vertragsauflösung
Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. –Abschaltung, die aus einem Grund, der der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von KLOCKWORK auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.
3.5 Löschung von Daten bei Vertragsbeendigung
Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grunde immer KLOCKWORK zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. KLOCKWORK ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche KLOCKWORK gegenüber ableiten.
4. Datenschutz
4.1 Information betreffend die verarbeiteten Daten
KLOCKWORK wird aufgrund § 87 (3) und § 92 (1) des Telekommunikationsgesetzes (TKG) an personenbezogenen Stammdaten des Kunden und Teilnehmers speichern: akademischer Grad, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Firma, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Branche, Berufsbezeichnung, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenzhaltung des Vertragsverhältnisses, außerdem automationsunterstützt verarbeiten und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder Durchsetzung offener Forderungen gegenüber dem Kunden durch KLOCKWORK nötig ist. KLOCKWORK wird personenbezogene Vermittlungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source- und Destination-IP, sämtliche andere Logfiles im Rahmen des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 87 (3) und § 93 (2) TKG für und bis Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik führen.
4.2 Aufnahme in Teilnehmerverzeichnis und in Referenzliste
Gemäß § 96 TKG kann KLOCKWORK ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse, E-Mail-Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichem schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Der Kunde gestattet KLOCKWORK darüber hinaus die Aufnahme seines Namen bzw. Firma in eine Referenzliste, die auch auf der Homepage von KLOCKWORK veröffentlicht werden darf. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
4.3 Fernmeldegeheimnis und Datenschutz
KLOCKWORK und ihre Mitarbeiter unterliegen dem Fernmeldegeheimnis gem. § 88 TKG und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KLOCKWORK gem. § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass KLOCKWORK gem. § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet sein kann. Handlungen von KLOCKWORK aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus.
4.4 Abrufbarkeit von Inhaltsdaten
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KLOCKWORK nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Kunden bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Kunde solche Daten innerhalb von 1 Monat nicht ab, so kann KLOCKWORK keine Gewähr für die weitere Abrufbarkeit übernehmen. Der Kunde hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen.
4.5 Verwendung von Daten zu Marketingzwecken
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine Stammdaten und Vermittlungsdaten im Sinn von § 87 Abs. 3 Z 5 TKG zum Zweck der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten von KLOCKWORK, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des Netzausbaus und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten verwendet werden dürfen.
4.6 Einverständnis zu E-Mail-Werbung
Der Kunde erklärt sich einverstanden, von KLOCKWORK Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services von KLOCKWORK sowie anderen Unternehmen der KLOCKWORK-Gruppe oder Geschäftspartnern von KLOCKWORK in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich bei KLOCKWORK. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich, per Fax oder E-Mail widerrufen.
5. Datensicherheit
KLOCKWORK hat alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei KLOCKWORK gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet KLOCKWORK dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. In Abänderung davon gilt für Verbrauchergeschäfte: die Haftung von KLOCKWORK ist ausgeschlossen, wenn dieser oder eine Person, für welche er einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.
6. Besondere Verpflichtungen des Kunden
6.1 Beachtung von Rechtsvorschriften; Schad- und Klaglosstellung
Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. 1997, in der geltenden Fassung und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF., das Verbotsgesetz vom 8. 5. 1945 StGBl. idgF. und die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber KLOCKWORK die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, KLOCKWORK vollständig schad- und klaglos zu halten, falls KLOCKWORK wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB). Wird KLOCKWORK entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, wie sie darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Kunde - außer im Fall groben Verschuldens von KLOCKWORK – den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.
6.2 Zugang Minderjähriger
Ebenso verpflichtet sich der Kunde, den Zugang zum Internet Personen unter 18 Jahren nicht, oder nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren.
6.3 Verbot jeglichen Missbrauchs von Diensten
Der Kunde verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, oder für KLOCKWORK oder andere sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere unerbetenes Werben und Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer; ferner wenn der Kunde einen im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist oder Einzelplatz-Wählleitungsaccounts (PPP-Verbindungen) mehrfach nutzen lässt und/oder diese einen überproportionalen Datentransfer aufweisen. Der Kunde verpflichtet sich weiters bei sonstigem Schadenersatz, KLOCKWORK unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird. Es besteht ein Anspruch von KLOCKWORK auf Schad- und Klagloshaltung, unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen von Pkt. 6.1).
6.4 Keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport; keine Prüfpflicht von KLOCKWORK
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KLOCKWORK keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich KLOCKWORK anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Zur Kontrolle von Inhalten des Kunden, die etwa bei KLOCKWORK lagern oder über ihr Netz transportiert werden, ist KLOCKWORK aber weder berechtigt noch verpflichtet. KLOCKWORK haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch die vertraglichen Dienste von KLOCKWORK zugänglich sind, und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang über einen Link von der Homepage von KLOCKWORK erfolgt. Wird KLOCKWORK Spamming durch Kunden anderer Provider bekannt, so ist KLOCKWORK berechtigt und kann zum Schutz der eigenen Kunden verpflichtet sein, den Datentransfer zu Kunden anderer Provider vorübergehend zur Gänze zu unterbinden.
6.5 Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Der Kunde ist verpflichtet, über technische, kaufmännische und personelle Angelegenheiten von KLOCKWORK Stillschweigen zu bewahren.
6.6 Einhaltung von Standards
Der Kunde anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der Standards RFC1009, RFC1122, RFC1123 und RFC1250. Falls durch Nichteinhaltung obiger Standards KLOCKWORK oder anderen Netzwerkteilnehmern Schaden erwächst, behält sich KLOCKWORK vor, die Konnektivität bis zur Erfüllung der erwähnten Standards einzuschränken und Aufwand, der durch Nichteinhaltung dieser Standards entstanden ist, mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt von KLOCKWORK üblicherweise verrechneten Stundensatz dem Vertragspartner zu verrechnen.
6.7 Meldung von Störungen und Mängeln
Der Kunde ist verpflichtet, KLOCKWORK von jeglicher Unterbrechung oder Störung von Telekommunikationsdiensten oder Geräten unverzüglich zu informieren, um KLOCKWORK die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen aus welchem Grund auch immer mit der Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt KLOCKWORK für dadurch verursachte Schäden und Aufwendungen (zB. Kosten einer vom Kunden beauftragten Fremdfirma) keine Haftung.
7. Nutzung fremder Software
Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenzbestimmungen einzusehen und genauest einzuhalten. Für vom Kunden abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die von KLOCKWORK nicht erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der Kunde KLOCKWORK vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen des Kunden zur Gänze schad- und klaglos.
8. Lieferung und Erstellung von Software
8.1 Leistungsumfang
Bei individuell von KLOCKWORK erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei KLOCKWORK, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
8.2 Gewährleistung
KLOCKWORK übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Kunden entspricht, es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden; mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeiten; weiters, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
8.3 Nutzung fremder Software
Für jeden Erwerb von Software von KLOCKWORK gilt Pkt. 7. entsprechend.
8.4 Rücktritt
Werden von KLOCKWORK gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Das selbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen. All dies gilt nicht, falls unteilbare Leistungen iSv § 918 Abs 2 ABGB vorliegen.
9. Besondere Bestimmungen für Firewalls
Bei Firewalls, die von KLOCKWORK aufgestellt, betrieben oder überprüft wurden, geht KLOCKWORK mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik vor, weist jedoch darauf hin, dass absolute Sicherheit und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gegeben ist. Die Haftung von KLOCKWORK für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunde installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist deshalb ausgeschlossen, sofern dies von KLOCKWORK nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
10. Lieferung von Hardware
10.1 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von KLOCKWORK.
10.2 Rücktritt
Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von KLOCKWORK zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des KLOCKWORK entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des vereinbarten Nettoentgelts als vereinbart. Das Recht auf Geltendmachung übersteigenden Schadenersatzes durch KLOCKWORK bleibt unberührt. Bei Unternehmergeschäften ist das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen.
10.3 Preise
Die vereinbarten Preise gelten, sofern nicht anders vereinbart, ab Lager von KLOCKWORK, ausschließlich Verpackung und Verladung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese, sowie eine von KLOCKWORK gewünschte Transportversicherung besonders verrechnet.
11. Gewährleistung und Haftung
11.1 Gewährleistungsfrist
Sofern nicht anders vereinbart gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunde die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin KLOCKWORK den Mangel angezeigt hat.
11.2 Gewährleistung
Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von KLOCKWORK entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert angezeigt hat. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Für Verbrauchergeschäfte gilt: KLOCKWORK kann sich von der gewährleistungsrechtlichen Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung durch Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden binnen gesetzter Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise befreien. Bei Sachlieferung kann sich KLOCKWORK von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung durch Austausch einer mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie binnen angemessener Frist befreien.
11.3 Gewährleistungsausschluss
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von KLOCKWORK bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil der KLOCKWORK trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von KLOCKWORK angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden bestelltes Material zurückzuführen sind. KLOCKWORK haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
11.4 Haftungsausschluss bei bestimmten Störungen
KLOCKWORK betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Die ständige Verfügbarkeit der Übertragungswege und daher der davon abhängigen Dienstleistungen von KLOCKWORK kann nicht zugesichert werden und entzieht sich dem Einflussbereich von KLOCKWORK. IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeit. Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in Netzen Dritter haben, ist ausgeschlossen. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy). KLOCKWORK behält sich weiters Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor; bei Verbrauchern sind Einschränkungen nur zulässig, sofern sie ihnen zumutbar sind, sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen von KLOCKWORK unabhängig sind. Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen. KLOCKWORK haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Im übrigen gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern bleiben unberührt. Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt. KLOCKWORK übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Datenverlust von KLOCKWORK nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Weiters haftet KLOCKWORK nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihm erhaltene E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der KLOCKWORK-Homepage oder über eine Information durch KLOCKWORK erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (zB. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern etc.). KLOCKWORK übernimmt dafür keine Haftung. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
11.5 Haftungsbeschränkung
Die Haftung von KLOCKWORK für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen. Abweichend davon gilt für Verbraucher: Die Haftung von KLOCKWORK für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen.
12. Besondere Bestimmungen bei Domainregistrierung
12.1 Vermittlung und Verwaltung der Domain; Vertragsbeziehungen
KLOCKWORK vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. KLOCKWORK fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die KLOCKWORK dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart). Bei nicht von der nic.at verwalteten Domains erfolgt die Verrechnung zwischen dem Kunden und der Domainverwaltungseinrichtung direkt, sofern nicht anderes vereinbart wurde; KLOCKWORK verrechnet dem Kunden diesfalls das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie eine Verwaltungsgebühr.
12.2 Ende des Vertrags mit der Registrierungsstelle
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit KLOCKWORK aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.
12.3 Geltung der AGB der Registrierungsstelle
Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar unter http://www.nic.at) bzw der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden von KLOCKWORK auf Wunsch zugesandt.
12.4 Rechtliche Zulässigkeit der Domain
KLOCKWORK ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird KLOCKWORK diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
13. Besondere Bestimmungen bei der Erbringung von Web-Design- oder Web-Consulting-Dienstleistungen
13.1 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen. Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (zB. Logos), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung. Sofern KLOCKWORK dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden – dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen KLOCKWORK.
13.2 Haftung für vom Kunden beigestellte Elemente
Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs des Auftraggebers etc. bleiben im Eigentum des Kunden; KLOCKWORK erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat KLOCKWORK von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB. Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von vom Kunden beigestellter Elemente vollständig schad- und klaglos zu halten.
13.3 Keine Prüfungspflicht von KLOCKWORK
KLOCKWORK ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern.
13.4 Rechtseinräumung durch KLOCKWORK
KLOCKWORK räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich und, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, schriftlich – anders vereinbart, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das vom Kunden entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internet für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise, Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder für Printprodukte, bedarf besonderer und (außer bei Verbrauchern) schriftlicher Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise, Einräumung von Befugnissen an Dritte.
14. Sonstige Bestimmungen
14.1 Anwendbares Recht
Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.
14.2 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform (dem Schriftformerfordernis wird auch durch unterschriebenes Telefax Rechnung getragen); mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dieser Abschnitt 14.2 gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
14.3 Schriftform für Mitteilungen des Kunden
Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Kunden haben schriftlich zu erfolgen.
14.4 Gerichtsstand
Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Hauptstandort von Klockwork in Grambach als vereinbart. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
14.5 Überbindung des Vertrages
KLOCKWORK ist ermächtigt, ihre Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Für Verbrauchergeschäfte gilt: KLOCKWORK ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
14.6 Überlassung an Dritte
Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlichen Zustimmung von KLOCKWORK. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen KLOCKWORK diesbezüglich schad- und klaglos.
14.7 Namens- oder Adressänderungen; Zustellung
Der Kunde hat Änderungen seines Namen oder seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.
14.8 Keine normative oder interpretative Bedeutung der Überschriften
Überschriften in diesen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keine normative Bedeutung und begrenzen oder erweitern nicht den Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen und dienen nicht der Interpretation.
14.9 Weitere Bedingungen
Neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch die "allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten" des Fachverbands Unternehmensberatung und Datenverarbeitung der Wirtschaftskammer Österreich in der jeweils aktuellen Fassung. Bei Überschneidungen gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KLOCKWORK vorrangig.
14.10 Salvatorische Klausel
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – außer gegenüber Konsumenten – eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
Grambach, August 2010
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